Stand: Mai 2020

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der S.C. Muthig & Vass Group International Call Service S.R.L., handelnd unter der Marke Royal Call Solutions ©.

1.2 Die S.C. Muthig & Vass Group International Call Service S.R.L. hat ihren Sitz in Comuna Fîntînele Nr. 255, 547235 Jud. Mureș, Rumänien, ist beim Handelsregister Mureș unter J2021001914262 registriert und führt die CUI/VAT-ID RO45291210.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Unternehmen, Freiberuflern, juristischen Personen sowie öffentlichen oder institutionellen Auftraggebern. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht Gegenstand dieser AGB.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Royal Call Solutions © deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.6 Sämtliche angebotenen Dienstleistungen, Servicepakete, Zeitkontingente, virtuellen Assistenzleistungen, Supportleistungen sowie projektbezogenen Leistungen von Royal Call Solutions richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder sonstige gewerbliche Auftraggeber (B2B).

1.7 Mit Abschluss einer Buchung, Bestellung, Terminvereinbarung, Angebotsannahme oder Vertragsunterzeichnung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Zwecken in Anspruch nimmt und nicht als Verbraucher im Sinne der geltenden Verbraucherschutzgesetze handelt.

1.8 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung, da Royal Call © Solutions keine Dienstleistungen oder digitalen Leistungen gegenüber Verbrauchern anbietet.

1.9 Sofern ein Auftraggeber entgegen dieser Regelung als Verbraucher handelt oder unzutreffende Angaben zu seinem Unternehmensstatus macht, behält sich Royal Call Solutions © das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung abzulehnen.

2. Leistungsumfang

2.1 Royal Call Solutions © erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich Business Process Outsourcing (BPO), Customer Support, Kundenkommunikation, Backoffice, Terminmanagement, Servicekoordination, Vertriebsunterstützung sowie projektbezogene operative Unterstützungsleistungen.

2.2 Zu den angebotenen Leistungen können insbesondere gehören:

  • Kundenbetreuung

  • Virtuelle Assistenz
  • Customer Success
  • Telekommunikation
  • Front & Backoffice
  • Tech - Support
  • Ticketmanagement
  • E-Commerce
  • B2C & B2B Vertrieb
  • Terminmanagement
  • Marktanalyse
  • 24/7 Havarie - Support
  • Eskalationsmanagement
  • Qualitätsmonitoring
  • Servicekoordination
  • Forderungskoordination

2.3 Nicht geschuldet sind rechtliche Beratung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Finanzberatung, Inkassodienstleistungen im rechtlichen Sinne, Arbeitnehmerüberlassung, Sicherheitsdienstleistungen, behördlich erlaubnispflichtige Tätigkeiten oder sonstige Tätigkeiten, für die eine besondere gesetzliche Zulassung erforderlich ist, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und rechtlich zulässig ist.

2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einer individuell dokumentierten Vereinbarung.

2.5 Royal Call Solutions © schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge, Umsätze, Abschlussquoten, Conversion-Rates, Kundenzufriedenheitswerte oder sonstige konkrete Geschäftsergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Royal Call Solutions © erbringt die Leistungen nach bestem Wissen, mit kaufmännischer Sorgfalt, strukturierten Prozessen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Qualitätsstandards.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von Royal Call Solutions © sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Vertrages,

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,

  • Auftragsbestätigung durch Royal Call Solutions ©,

  • Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers,

  • oder durch sonstige eindeutig dokumentierte Vereinbarung.

3.3 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

3.4 Royal Call Solutions © ist berechtigt, vor Vertragsbeginn eine Identitäts-, Unternehmens- oder Bonitätsprüfung des Auftraggebers durchzuführen oder geeignete Nachweise anzufordern.

4. Projektbeginn und Onboarding

4.1 Der Beginn der Leistungserbringung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

4.2 Vor Projektbeginn kann eine Onboarding-Phase erforderlich sein. Diese kann insbesondere umfassen:

  • Projektbriefing

  • Prozessaufnahme

  • Erstellung von Gesprächsleitfäden

  • Zugang zu Systemen

  • Schulung der eingesetzten Mitarbeiter

  • Testphase

  • Einrichtung von Kommunikationskanälen

  • Abstimmung von Eskalationswegen

  • Definition von KPIs und Reporting-Strukturen

4.3 Soweit eine Onboarding-Pauschale vereinbart wurde, ist diese unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber das Projekt später vollständig produktiv startet.

4.4 Verzögert sich der Projektbeginn durch fehlende Informationen, fehlende Zugänge, unvollständige Briefings oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Royal Call Solutions © alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Schulungsmaterialien, Ansprechpartner und Weisungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Skripte, Prozesse, Kundendaten, Produktinformationen und rechtlichen Vorgaben.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Royal Call Solutions © zur Verarbeitung der übermittelten Daten und zur Durchführung der beauftragten Leistungen berechtigt ist.

5.4 Der Auftraggeber benennt mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner für operative, kaufmännische und datenschutzrelevante Fragen.

5.5 Änderungen an Prozessen, Produkten, Preisen, Zuständigkeiten, Systemen oder rechtlichen Anforderungen sind Royal Call Solutions © unverzüglich mitzuteilen.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter und Systemrechte sicher zu verwalten und Royal Call Solutions © nur die erforderlichen Berechtigungen zu erteilen.

5.7 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Royal Call Solutions © berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Kommunikation und Weisungen

6.1 Weisungen des Auftraggebers erfolgen grundsätzlich schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, Ticketsystem, CRM-System, Projektmanagement-Tool oder über andere vereinbarte Kommunikationswege.

6.2 Mündliche Weisungen sind nur verbindlich, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.

6.3 Royal Call Solutions © ist nicht verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige, unzumutbare oder gegen Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen verstoßende Weisungen auszuführen.

6.4 Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Ausführbarkeit einer Weisung, ist Royal Call Solutions © berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung auszusetzen.

7. Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern

7.1 Royal Call Solutions © ist berechtigt, eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, externe Dienstleister oder Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.

7.2 Royal Call Solutions © stellt sicher, dass eingesetzte Personen angemessen eingewiesen und zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

7.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Einsatz bestimmter Personen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7.4 Royal Call Solutions © bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

8. Leistungszeiten und Verfügbarkeit

8.1 Die Leistungszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

8.2 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf 24/7-Erreichbarkeit, Feiertagsservice, Wochenendservice oder Notfallbereitschaft.

8.3 Havarie-, Notfall- oder Bereitschaftsdienste bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

8.4 Technische Störungen, Wartungsarbeiten, Ausfälle von Drittanbietern, Internet- oder Telekommunikationsstörungen können zu Einschränkungen führen.

8.5 Royal Call Solutions © wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Störungen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren.

9. Preise, Vergütung und Abrechnung

9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot, Tarif, Stundensatz, Monatspaket, Projektpreis oder der jeweils gültigen Preisliste.

9.2 Die Vergütung kann insbesondere bestehen aus:

  • monatlicher Grundgebühr

  • projektbezogener Pauschale

  • Stundenhonorar

  • nutzungsabhängigen Entgelten

  • Onboarding-Pauschale

  • Setup-Gebühr

  • Zusatzleistungen

  • Sonderleistungen

  • Zuschlägen für Wochenenden, Feiertage oder Nachtzeiten

9.3 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

9.4 Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

9.5 Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.6 Angefangene Stunden, Minuten oder Leistungseinheiten können gemäß Angebot oder Vereinbarung abgerechnet werden.

9.7 Sonderleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert berechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.2 Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Royal Call Solutions ©.

10.3 Bei Zahlungsverzug ist Royal Call Solutions © berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

10.4 Bei Zahlungsverzug kann Royal Call Solutions © nach vorheriger Ankündigung Leistungen aussetzen, Zugänge sperren oder die weitere Bearbeitung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückstellen.

10.5 Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt auch während einer berechtigten Leistungsaussetzung bestehen.

10.6 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand

11.1 Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Aufgaben, neue Prozesse, zusätzliche Kanäle, zusätzliche Sprachen, zusätzliche Systeme oder höhere Volumen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

11.2 Entsteht durch Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzlicher Aufwand, ist Royal Call Solutions © berechtigt, diesen gesondert abzurechnen.

11.3 Royal Call Solutions © kann eine Anpassung der Vergütung verlangen, wenn sich der tatsächliche Aufwand erheblich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation erhöht.

  1. Qualitätssicherung und Reporting

12.1 Royal Call Solutions © kann im Rahmen der Leistungserbringung Qualitätskontrollen, Gesprächsauswertungen, Ticketanalysen, Performance-Reviews und interne Prozessprüfungen durchführen.

12.2 Umfang, Inhalt und Häufigkeit von Reports ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

12.3 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Reporting-Format, bestimmte KPIs oder Echtzeit-Dashboards.

12.4 Qualitätskennzahlen dienen der Steuerung und Verbesserung der Leistung, begründen jedoch keine Erfolgsgarantie, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1 Royal Call Solutions © verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

13.2 Soweit Royal Call Solutions © personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

13.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenverarbeitung, sofern Royal Call Solutions © als Auftragsverarbeiter tätig wird.

13.4 Royal Call Solutions © verpflichtet eingesetzte Mitarbeiter und Dienstleister zur Vertraulichkeit.

13.5 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Royal Call Solutions ©.

  1. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

14.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preislisten, Vertragsinhalte, interne Prozesse, technische Zugänge, Schulungsunterlagen, Gesprächsleitfäden, Projektdaten und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

14.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

14.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  1. Unzulässige Inhalte und verbotene Nutzung

15.1 Der Auftraggeber darf die Leistungen von Royal Call Solutions © nicht für rechtswidrige, sittenwidrige, betrügerische, diskriminierende, belästigende oder unzulässige Zwecke nutzen.

15.2 Unzulässig sind insbesondere:

  • Spam

  • unerlaubte Telefonwerbung

  • betrügerische Geschäftsmodelle

  • rechtswidrige Gewinnspiele

  • unzulässige Finanz- oder Anlageangebote

  • unerlaubte Inkassotätigkeiten

  • irreführende Werbung

  • Verstöße gegen Datenschutzrecht

  • Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht

  • Inhalte mit strafbarem, extremistischem oder diskriminierendem Charakter

15.3 Bei Verdacht auf unzulässige Nutzung ist Royal Call Solutions © berechtigt, Leistungen auszusetzen und weitere Nachweise anzufordern.

15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  1. Telefonie, Systeme und Drittanbieter

16.1 Soweit für die Leistungserbringung Telefonanlagen, CRM-Systeme, Ticketing-Systeme, E-Mail-Systeme, Cloud-Dienste, Videokonferenzsysteme oder sonstige Drittanbieter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.

16.2 Royal Call Solutions © haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Fehler von Drittanbietern, sofern diese nicht von Royal Call Solutions © zu vertreten sind.

16.3 Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung seiner eigenen Systeme, Rufnummern, Domains, E-Mail-Adressen und Kommunikationskanäle verantwortlich.

  1. Haftung

17.1 Royal Call Solutions © haftet uneingeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

17.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Royal Call Solutions © nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

17.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

17.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17.5 Royal Call Solutions © übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen durch:

  • unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers

  • verspätete Mitwirkung des Auftraggebers

  • technische Störungen bei Drittanbietern

  • Telekommunikationsausfälle

  • Systemausfälle beim Auftraggeber

  • höhere Gewalt

  • rechtswidrige Weisungen des Auftraggebers

  • vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Gesprächsleitfäden oder Prozesse

17.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von Royal Call Solutions ©.

  1. Höhere Gewalt

18.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt.

18.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches der jeweiligen Partei.

18.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

19.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

19.2 Sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

19.3 Projektverträge enden mit Abschluss des vereinbarten Projekts, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

19.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.5 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit Zahlungen erheblich in Verzug ist

  • der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt

  • der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte oder Geschäftsmodelle betreibt

  • notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert wird

  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist

  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

19.6 Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail.

  1. Folgen der Vertragsbeendigung

20.1 Nach Vertragsende stellt Royal Call Solutions © die vereinbarten Leistungen ein.

20.2 Offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

20.3 Vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Unterlagen und Zugänge werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, der vertraglichen Vereinbarung und eines etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrages gelöscht, zurückgegeben oder gesperrt.

20.4 Royal Call Solutions © ist berechtigt, Kopien von Unterlagen aufzubewahren, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweispflichten oder berechtigte Interessen bestehen.

21. Referenznennung

    21.1 Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Royal Call Solutions © den Namen des Auftraggebers, das Firmenlogo sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken verwenden darf.

    21.2 Die Referenznennung kann insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Auftritten, Pitch-Unterlagen, Vertriebsunterlagen sowie sonstigen geschäftlichen Veröffentlichungen von Royal Call Solutions © erfolgen.

    21.3 Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Prozesse, Umsatzzahlen, personenbezogene Daten oder nicht öffentlich freigegebene Projektdetails werden hierbei nicht veröffentlicht.

    21.4 Widerspricht der Auftraggeber der Referenznennung ausdrücklich in Textform vor Vertragsabschluss, findet keine öffentliche Referenznennung statt.

    1. Änderungen der AGB

    22.1 Royal Call Solutions © ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern sachliche Gründe vorliegen.

    22.2 Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.

    22.3 Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern Royal Call Solution ©s auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    23.1 Es gilt das Recht Rumäniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

    23.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der S.C. Muthig & Vass Group International Call Service S.R.L. in Rumänien.

    23.3 Royal Call Solutions © ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

    1. Sprache

    24.1 Verbindliche Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung.

    24.2 Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wurde.

    1. Schlussbestimmungen

    25.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

    25.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    25.3 Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

    25.4 Es gilt das Recht Rumäniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    25.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der S.C. Muthig & Vass Group International Call Service S.R.L. in Rumänien.

    25.6 Verbindliche Fassung dieser Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung.

    25.7 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    1. Abwerbeverbot / Non-Solicitation

    26.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der laufenden Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine von Royal Call Solutions © eingesetzten oder vermittelten Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer, virtuellen Assistenten, Projektmitarbeiter oder sonstigen eingesetzten Personen direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen, zu beauftragen oder außerhalb der vertraglichen Zusammenarbeit eigenständig zu beschäftigen.

    26.2 Dies gilt ebenfalls für eine Umgehung über verbundene Unternehmen, Partnerunternehmen, Dritte oder sonstige wirtschaftlich verbundene Personen.

    26.3 Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, bestehende Geschäftspartner, Auftraggeber oder Kundenkontakte von Royal Call Solutions © nicht gezielt unter Umgehung von Royal Call Solutions © für identische oder vergleichbare Leistungen direkt zu übernehmen oder abzuwerben.

    26.4 Verstößt der Auftraggeber gegen diese Regelung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR pro Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

    26.5 Die Vertragsstrafe wird auf einen gegebenenfalls weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

    26.6 Der Auftraggeber bleibt berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    MUTHIG & VASS GROUP INTERNATIONAL CALL SERVICE S.R.L.
    handelnd unter der Royal Call Solutions ©

    Comuna Fîntînele Nr. 255
    547235 Jud. Mureș
    Rumänien

    Telefon:
    +49 155 10895160

    WhatsApp:
    +40 727 763 194

    E-Mail:
    info@royalcallsolutions.com

    Support:
    support@royalcallsolutions.com

    Sales:
    operations@royalcallsolutions.com

    IT Admin:
    admin@royalcallsolutions.com

    Datenschutz:
    datenschutz@royalcallsolutions.com

    Website:
    www.royalcallsolutions.com

    Handelsregistereintrag:
    J2021001914262

    EUID:
    ROONRC.J2021001914262

    Geschäftsführer und Inhaber:
    George Muthig

    Vollständiges Impressum:
    https://www.royalcallsolutions.com

    Kontakt Datenschutz:
    datenschutz@royalcallsolutions.com